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Wer darf in die PKV E-Mail
Folgende Berufsgruppen können sich privat krankenvollversichern:

Angestellte

Wer als Angestellter oder Arbeitnehmer im Jahr 2011 über 49.500,00 € verdient hat bzw. das voraussichtliche Gehalt ab 2012 die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 50.850,00 € übersteigt, kann zwischen der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung und der Privaten Krankenversicherung wählen. Für Beamte, Ärzte und Studenten gibt es spezielle Sondertarife.

 Regelmäßige Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld und/oder Urlaubsgeld können dem Bruttojahreseinkommen zugerechnet werden.

Selbständige / Freiberufler
In der Regel unterliegen Selbständige nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und dürfen sich daher privat krankenversichern.

Ausnahme: Landwirtschaftliche Unternehmer, Künstler, Publizisten unterliegen auch als Selbständige der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht (§ 5 SGB V). Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch hierfür die Befreiung von der Versicherungspflicht erwirkt werden.

Beamte / Beamtenanwärter
Ohne Einschränkung (Leistungen für den Beamten und dessen Angehörige gemäß den gesetzlichen Beihilfebestimmungen des jeweiligen Bundeslandes bzw. des Bundes).

Studenten
Studenten sind grundsätzlich bis zum 14. Fachsemester, längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, pflichtversichert.

In der Regel sind sie bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres über die Familienversicherung der Gesetzlichen Krankenversicherung bei ihren Eltern kostenlos mitversichert.

Versicherungsschutz kann auch in der Privaten Krankenversicherung über den Vertrag der Eltern bestehen. Eine Befreiung von der GKV ist möglich (§ 8 SGB V). BAföG- Empfänger erhalten zu ihrer Krankenversicherung einen Beitragszuschuss.
 
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