Wohngebäudeversicherung E-Mail

Verbundene Wohngebäudeversicherung

Die sogenannte verbundene Wohngebäudeversicherung kann heute als Standarddeckung angesehen werden. In der Wohngebäudeversicherung sind alle, wesentlichen in Betracht kommenden Sachversicherungszweige, nämlich die Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung, gebündelt.
Diese vereinfacht Vertragsform ist für den Versicherungsnehmer angenehm übersichtlich. Verträge, welchen die Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB 88)zugrundeliegen, beinhalten in der Regel zudem die Gleitende Neuwertversicherung. Diese Regelung erspart es dem Versicherungsnehmer, wegen Anpassung der Versicherungssumme an geänderte Baupreise tätig zu werden.

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