|
Verbundene Wohngebäudeversicherung
Die
sogenannte verbundene Wohngebäudeversicherung kann heute als
Standarddeckung angesehen werden. In der Wohngebäudeversicherung sind
alle, wesentlichen in Betracht kommenden Sachversicherungszweige,
nämlich die Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung, gebündelt.
Diese
vereinfacht Vertragsform ist für den Versicherungsnehmer angenehm
übersichtlich. Verträge, welchen die Allgemeinen
Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB 88)zugrundeliegen, beinhalten
in der Regel zudem die Gleitende Neuwertversicherung. Diese Regelung
erspart es dem Versicherungsnehmer, wegen Anpassung der
Versicherungssumme an geänderte Baupreise tätig zu werden.
Nach der Eingabe Ihrer Parameter werden Ihnen online Angebote unterschiedlicher Anbieter angezeigt.
|