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Allgemeine Informationen zur priv. Haftpflichtversicherung |
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Könnte mir nie passieren!
Wie häufig hat man das schon gesagt oder gedacht? Und dann passiert es
doch! Aus Versehen, unabsichtlich - klar, aber trotzdem: irgend jemand
hat den Schaden und will Ersatz.
Und
dann haften Sie, denn wenn Sie anderen Schaden zufügen, müssen Sie
diesen ersetzen. Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen und Einkommen.
Wenn es sein muß, ein Leben lang. So will es das Gesetz.
Gesetz:
Wer
fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das
Eigentum, oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich
verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens
verpflichtet. (§ 823 Abs. 1 BGB)
Besitzen
Sie eine Haftpflichtversicherung, können Sie Schadenersatzansprüchen
i.d.R. gelassen entgegensehen. Der Schaden muß aber dem versicherten
Risiko zuzurechnen und nach den dem Versicherungsvertrag
zugrundeliegenden Bedingungen versichert sein.
Aud diesem Grund sollten Sie die Bedingungen des Vertrages genau prüfen,
z.B.
- ist Ihre ganze Familie versichert oder sind nur Sie versichert,
- ist der Öltank mitversichert,
- ist der Hund mitversichert,
- ....
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